Abmahnwelle in Sachen Doping? – Wie schnell man unbeabsichtigt Persönlichkeitsrechte verletzt? Welche Rechercheverpflichtungen habe ich als Blogger?

Wie vielleicht manch einer hier mitverfolgt und mitgelesen hat, habe ich die letzten 10 Tage einige ausführliche Artikel im Bezug auf die Dopingproblematik vor allem im Radsport verfasst. Am vergangenen Mittwoch, den 31. Mai habe ich einen sehr umfangreichen Beitrag [hier!] eingestellt, der sich mit der Vergangenheit einiger Freiburger Sportmediziner beschäftigt. Meine Informationen habe ich selbstverständlich gründlich recherchiert.

Nun erreicht mich beim Abrufen meiner Mails vor ca. 40 Minuten ein Schreiben eines Rechtsanwalts, der einen in Freiburg beschäftigten Mediziner vertritt. Das Schreiben datiert von heute, 12:24 Uhr – darin wird mir vorgeworfen, ich hätte den Eindruck erweckt, der besagte Mediziner sei für Dopingvergehen (mit-)verantwortlich. Das sei – so die Ausführungen des Anwalts – nicht zutreffend.

In der Anlage wurde mir eine Unterlassungsverpflichtungserklärung zugesandt, um diese Behauptung zurückzunehmen. Diese Erklärung hätte ich bis ebenfalls heute, 18.00 Uhr zurücksenden sollen. Außerdem kommt offenbar die Übernahme des Anwaltshonorars in Höhe von 891,31€ auf mich zu.

Wie Ihr Euch denken könnt, bin ich im Moment sehr überrascht, frustriert und entsetzt. Schließlich bemühe ich mich hier in der Wissenswerkstatt seriös recherchierte Artikel und solide Informationen einzustellen. Finanzielle Interessen verfolge ich damit keine. Obwohl ich als Doktorand der Sozialwissenschaften (ohne Stelle an der Uni!) keineswegs auf Rosen gebettet bin, leiste ich mir hier diesen idealistischen Luxus eines Blogs und dann sowas.

Zur Klarstellung: bei dem fraglichen Arzt handelt es sich nicht um einen der Herren Klümper, Kindermann oder Huber. Das Anwaltsschreiben wurde im Auftrag eines Mandanten erstellt, dessen Name genau einmal im Text vorkommt. Ohne nähere Details, ohne Vornamen, ohne Titel. Ich habe von der angeblichen Verstrickung – die möglicherweise, was ich gerne glaube, nicht zutrifft – in der Süddeutschen Zeitung vom 29.5.2007 gelesen.

Deshalb meine Fragen an Euch:

1. Kann es mir zugemutet werden, eine Information, die in einer seriösen Tageszeitung verbreitet wird, nochmals meinerseits zu überprüfen?

2. Wie sieht es mit den Fristen aus? Ich finde es recht knapp bemessen, auf eine Aufforderung, die mir um 12:24Uhr zugesandt wird, binnen 5 1/2 Stunden reagieren zu müssen. Zumal die Mail in meinem Spampostfach gelandet ist und ich ohnehin erst um 18:30Uhr (also nach Verstreichen der Frist) die Mails abgerufen habe.

3. Die Anwaltskosten in Höhe von knapp 900,- Euro finde ich auch durchaus großzügig bemessen. Sind solche Sätze üblich?

4. Für mein Gefühl hätte es längst ausgereicht, mich freundlich aber bestimmt auf diese in Frage stehende Persönlichkeitsverletzung hinzuweisen. Ich hätte den Namen sofort gelöscht – ich bin ehrlicherweise erstaunt über dieses Vorgehen.

5. Ich bin zweifellos der Ansicht, daß es nicht im mindesten statthaft ist, Personen in Verbindung mit unlauteren Praktiken zu bringen, wenn dies nicht zutrifft. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, den Namen bzw. die Person des Arztes hier zu diffamieren.
Was mich ein klein wenig stutzig macht: der Artikel ist (auf Din A4-Seiten gerechnet) ca. 15 Seiten lang. Der Name des Mandanten spielt nicht einmal eine Nebenrolle, sondern wird lediglich1 in einer Aufzählung genannt. Mehr nicht! D.h. aber auch, daß hier offensichtlich nach Fällen der Persönlichkeitsverletzung aktiv gesucht wurde. Dann in meinem Falle gleich so massiv (kurze Frist+hohe Anwaltskosten) aufzutreten, halte ich hinsichtlich der Wahl der Mittel für nicht unbedingt fair.

Was meint Ihr?

Es gibt doch Erfahrungen in der Blogcommunity mit Abmahnungen. Wer weiß, wie ich hier vorgehen soll?

Wurde jemand anders auch im Kontext der Dopingberichterstattung mit einer Unterlassungserklärung konfrontiert?

 

 


Update – 4. Juni | 23:40 Uhr:

Besten Dank für eure vielen hilfreichen Ratschläge und die informativen Links, sowie den seelisch-moralischen Beistand.  Ich habe meinen Fall inzwischen auch noch im Abmahnblog eingestellt und dort nochmals meinen Standpunkt dargelegt.

Inzwischen habe ich gelernt, daß offenbar im Zivilrecht die Zustellung einer Abmahnung per Mail durchaus legitim ist, die wahnwitzig kurze Frist allerdings nicht unbedingt den Regeln entspricht. [Danke für den Hinweis, RA Dominik Boecker]

Ich bin gerade dabei, Udo Vetters Einschätzung in der Sache einzuholen und werde auch noch versuchen, Kontakt zu den Journalisten herzustellen, die über den Vorwurf an die Adresse des Arztes berichtet haben. Außerdem werde ich – so es mir gelingt – die ehem. BDR-Präsidentin Sylvia Schenk kontaktieren, auf deren Darstellung die Vorwürfe basieren.

Noch ein kurzer klärender Hinweis:

In meinem Beitrag ging es mir darum, die über viele Jahrzehnte hinweg bestehende Verbindung zwischen dopenden Sportlern und verschiedenen Ärzten der „Freiburger Schule“ darzustellen. Ich habe dabei auch versucht zu zeigen, daß sich die Ärzte sicherlich selbst oftmals in einem Konflikt befinden und teilweise sogar das Motiv der Schadensbegrenzung2 gegeben ist.

Worauf es mir ankam war, daß die nun geständigen Dopingärzte Schmid, Heinrich und Huber innerhalb einer Traditionslinie stehen, die auf die ebenfalls in Dopingfälle verstrickten Koryphäen der westdeutschen Sportmedizin Keul, Klümper und Co. zurückreicht. Der Arzt, dessen Anwalt mich nun verklagt, hat mich in diesem Kontext im Grunde überhaupt nicht interessiert. Es war eher ein Zufall, daß ich von den Vorwürfen gegen ihn gelesen habe. Deswegen habe ich in einer Aufzählung seinen Namen genannt und einen Link auf einen Zeitungsartikel gesetzt, wo dann auch zu lesen war, daß er selbst die Vorwürfe abstreitet.

Die strittige Passage aus meinem Artikel lautete so:

„Was man in den letzten Tagen zumindest lernen konnte: die für Dopingvergehen (mit-)verantwortlichen Ärzte hören nicht nur auf beruhigend fremdländische Namen wie beispielsweise Eufemiano Fuentes. Im Gegenteil: es sind – gerade in Sportkreisen wohlklingende – Namen wie Heinrich, Schmid, Huber oder XXXXXXX. Und sie stehen oder standen interessanterweise alle in Diensten der Freiburger Universitätsklinik für Sportmedizin. Kann das ein Zufall sein?“

Dort, wo jetzt das „XXXXX…“ steht, stand ehemals der Name des fraglichen Arztes. Dazu eben der Link auf den Artikel, in dem weiterführende Informationen vorhanden waren. Mehr habe ich nicht gemacht. Ich selbst habe nicht einmal in einem Halbsatz eine Aussage über den besagten Arzt getroffen.

Und, wenn ich mir die Formulierung nochmal genau ansehe: ich schreibe von „…(mit-)verantwortlichen Ärzten…“ – ich würde ja beinahe behaupten wollen (und hoffe, daß dies nicht justiziabel ist), daß die Ärzte, die im Team der Freiburger Uniklinik für Sportmedizin tätig sind und waren, alle eine gewisse Mitverantwortung tragen. Denn immerhin waren einige ihrer unmittelbaren Kollegen – wie die Geständnisse zeigen – offenbar in Sachen Doping aktiv.

Was ich mir gewünscht hätte: einen Anruf oder eine Mail des Anwalts mit dem Hinweis auf eine mögliche Verletzung von Persönlichkeitsrechten. Ich hätte postwendend den Namen aus dem Beitrag gelöscht. Dies habe ich nun freilich auch getan, allerdings eingeschüchtert durch den Mahnbescheid und sowohl durch Fristsetzung und die Streitsumme ziemlich überrumpelt.

Schade, daß hier der Anwalt nicht soviel Fingerspitzengefühl besaß und würdigen konnte bzw. wollte, daß sein Mandant in meinem Artikel nur innerhalb eines winziges Satzes Erwähnung fand. Eine Gegendarstellung hätte ich durchaus auch in fettgedruckter Schrift ergänzt. Schließlich will ich in keinem Fall den Namen von Personen in den Zusammenhang mit unlauteren Praktiken bringen. Weder bewußt, noch unbewußt.

Nun hoffe ich, daß mein Standpunkt3 vielleicht doch Gehör finden kann und ich einigermaßen glimpflich aus der Sache herauskomme. Kann ja selbst nur mit dem Kopf schütteln, wie ich wirklich ohne böse Hintergedanken in diese Sache reingeschlittert bin….

Vermutlich hätte ich doch einen Blick in die etwas spröde daherkommenden Fachbücher wie „Medienrecht“ (von F. Fechner) oder „Grundwissen Internetrecht“ (von V. Haug) werfen sollen?; mit der „Macht der Blogs“ (P. Wolff) scheint es ja nicht allzu weit her zu sein. Oder doch? ;-)

 

 

  1. Der Arzt, der mich nun per Anwalt zur kostenpflichtigen Unterlassungserklärung auffordert, ist innerhalb des gesamten Artikels vollkommen irrelevant. Nur bin ich eben in der SZ in einem Artikel von Andreas Burkert und Thomas Kistner über diesen Namen gestolpert und habe möglicherweise irrtümlich seinen Namen im Zusammenhang mit anderen des Dopings Verdächtigen aufgeführt. Sollte das nicht korrekt sein, tut mir das natürlich ausgesprochen leid. []
  2. Die Erfahrung lehrt, daß ehrgeizige Sportler auf eigene Faust Dopingsubstanzen einnehmen. In solchen Fällen erscheint die kontrollierte Einnahme unter medizinischer Betreuung – im Athletenwohl – als kleineres Übel. Allerdings zeichnete sich – so meine Meinung – ein moralisch handelnder Arzt dadurch aus, daß er einem solchen Athleten die (gesundheitlichen) Konsequenzen seines Fehlverhaltens klarmacht. []
  3. Zusammen mit der Tatsache, daß dieser Blog eine nur sehr geringe Leserzahl aufweist. Außerdem ist das Betreiben des Blogs für mich ohnehin ein Zuschußgeschäft – das verpflichtet zwar sicherlich genauso zu sorgfältiger Recherche, aber sollte ggf. im Hinblick auf die Streitsumme dennoch gewürdigt werden? []

36 Gedanken zu „Abmahnwelle in Sachen Doping? – Wie schnell man unbeabsichtigt Persönlichkeitsrechte verletzt? Welche Rechercheverpflichtungen habe ich als Blogger?“

  1. Hallo Marc,

    vielleicht kann Dir im Abmahnung-Blog geholfen werden. Dort kannst Du auch Deinen Fall schildern und erreichst andere Blogger, die sich mit dem Thema bereits befasst haben, sowie eine breitere Öffentlichkeit.

    Ich würde einen Anwalt konsultieren, der sich mit Abmahnungen und Co. auskennt. Von diesem hier ist bekannt, dass er bereits einige Blogger vertreten hat.

    Also, ich drück‘ Dir die Daumen, dass alles gut wird.

    Beste Grüße

    bosch

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  2. Hallo Bosch,

    vielen herzlichen Dank für die Infos. Habe wie gesagt vor gut 1 Stunde erst die Mail erhalten und hatte seither noch keine Gelegenheit zu recherchen.
    Danke fürs Daumendrücken! ;-)

    Grüße, Marc

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  3. Hallo Marc,

    leider kann ich dir nicht mit sachdienlichen Tipps weiterhelfen, weil ich keine Ahnung von der Materie habe, aber ich drück dir die Daumen, dass sich das Problem in deinem Sinne lösen lässt.
    Viel GLück!
    Jürgen

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  4. Bestes Gelingen beim Abwehren! Ich bin kein Jurist, weiß aber soviel — Anwalt jetzt! Frag doch mal Udo Vetter vom lawblog.de.
    Eine Erstberatung (kostenmäßig gedeckelt) würde ich mir schon geben lassen, und vielleicht kannst Du hernach die finanziellen Forderungen umdrehen? (Gegen den Abmahner natürlich.)
    ;-))

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  5. Ich halte schon die Abmahnung per Email als höchst unseriös. Ich frage mich, ob der Gesetzgeber/Gerichte nicht einzig eine Abmahnung per Brief, als ordentlich zugestellt erachten.

    Bei den heutigen Massen an Spam und den daraus eingesetzen Spamfiltern, auch Serverseitig aus, kann niemand die 100%ige Zustelung einer Email garantieren.

    Ich finde das Ganze, mit der unüblich kurzen Fristsetzung, sehr dubios.

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  6. die frage könnte doch lauten, ob tatsächlich einhe persönlichkeitsverletzung vorliegt. vielleicht hast du ja ein par juristen in deinem freundeskreis, aber die erstberatung wäre sicher ein notwendiger schritt

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  7. Hallo Marc,

    auch ich bin juristischer Laie. Dennoch würde ich – aus dem Bauch heraus – zumindest deine erste Frage (Notwendigkeit einer Überprüfung) verneinen. Und ein wörtliches oder inhaltlich angelehntes Zitat mit Quellenangabe sollte doch eigentlich wasserdicht sein.

    Ansonsten habe ich auch immer nur den Rat vernommen: Immer zuerst mit einem bzw. dem eigenen Anwalt reden.

    Und es kann möglicherweise auch nicht schaden, zu gegebener Zeit Kontakt mit der „Quelle“ (also der Zeitung bzw. dem Autor) aufzunehmen. Egal ob nun dort auch eine Abmahnung eingegangen sein sollte oder nicht – es kann nie schaden, mit neuen potentiellen Verbündeten zu reden…

    Viel Erfolg!

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  8. Leider ist die Frist jetzt schon abgelaufen, aber der Anwalt bezieht seinen Mut aus den jüngsten Entscheidungen des AG Hamburg. Danach müsste man praktisch rund um die Uhr vor dem Rechner sitzen…. Das ist auch einer der Gründe für das: http://www.mayers-notizblog.de/archives/86 und das: http://vuwablog.blogspot.com/
    Demnächst werden wir die Gründungsversammlung abhalten und Du wirst mit eingeladen, falls Dir das Projekt zusagt. Viele Grüsse, Michael

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  9. Hallo Marc,

    willkommen in der traurigen Abmahnrealität in Deutschland. Die im Posting 1 genannten Blogs sind die Top Adressen und Herr Bahr der besten Ansprechpartner den es gibt. (eigene bittere Erfahrung!)
    Kostennote ist real, sogar bei einem Anwalt der ja hier eine Rufschädigung erwartet ein sehr geringer Streitwert und die damit verbundene Kostennote.
    Frist ist unrealistisch. Auch im elektronischen Postverkehr gilt noch die Zustellungsvermutung, also 3 Tage, soweit ich weiss.
    Ausserdem sind solche Sachen sowieso nicht per Mail zuzustellen. Meiner Meinung keine rechtsgültige Zustellung.

    Ansonsten Anwalt aufsuchen, beruhigen.

    Jetzt mal blanke Theorie, Blog sind nach neuen Telemediengesetz auch Presse, somit unterliegt man auch gewissen Zwängen wie der ordentlichen Recherche. Dass dies aber nicht notwendig ist lebt uns eine große Tageszeitung mit 4 Buchstaben täglich vor.

    Ansonsten weitere Empfehlung schreibe eine Gegendarstellung, dass es dir Leid tut, dass du diesen Mensch da mit in Zusammenhang gebracht hast, was ja augenscheinlich der Fall ist, wenn ich mich nicht täusche. Sowas kommt in einem eventuellen Prozess immer gut an. Hatte mal mit einem Richter die Diskussion über die Reichweite eines Artikel, der lies sich auf eine Gegendarstellung für die normalen Leser des Bloggs ein (hatte ich gemacht) und entfernen aus Google (via Webmastertools – Sitemap) ganz einfach, auch erledigt und somit ist keine öffentliche Reichweite mehr gegeben gewesen und basta für den Kläger.

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  10. „Frist ist unrealistisch.“

    Copy that. Um nicht das Wort „absolut“ zu ergänzen.

    „Auch im elektronischen Postverkehr gilt noch die Zustellungsvermutung, also 3 Tage, soweit ich weiss.“

    Die gibt es im Zivilrecht nicht.

    „Ausserdem sind solche Sachen sowieso nicht per Mail zuzustellen. Meiner Meinung keine rechtsgültige Zustellung.“

    Nach dem heute veröffentlichten Beschluss des BGH (Az: I ZB 17/06 im Volltext auf der HP des BGH zu finden) braucht es keinen Nachweis des Zugangs (=Zustellung).

    Grüße & viel Erfolg!

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  11. „Schade, daß hier der Anwalt nicht soviel Fingerspitzengefühl besaß und würdigen konnte bzw. wollte, daß sein Mandant in meinem Artikel nur innerhalb eines winziges Satzes Erwähnung fand..“

    Dieses mangelnde Fingerspitzengefuehl bringt dem Anwalt knapp 900 Euronen, das sollte man nicht vergessen.

    Es gibt mittlerweile unzaehlige Rechtsverdr…treter, die die Blogsphaere als eintraegliche, schnelle und unkomplizierte Geldquelle entdeckt haben. Wer weiss, wieviele mit gleichgestrickten Mandanten den Ertrag teilen…

    Alles natuerlich spekulativ und ohne Namensnennung….

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  12. Erstens, brauchst auf eine nur per Mail zugesandte Abmahnung und Unterlassungserklärung überhaupt nicht zu reagieren. Da muss der Herr Anwalt Dir später nämlich vor Gericht einmal beweisen, dass Sie dich erreicht hat. (In Zukunft erwähne den Eingang nicht)

    Zweitens, die Kosten kommen auf den Streitwert an mal grob überschlagen müsste für einen derartigen Kostensatz mal so rund 12.000 Euro an Streitwert angesetzt sein, zu deiner Beruhigung das ist anwaltliche Dummheit sehr hohe Streitwerte anzusetzen. Richter drücken die mit Vorliebe.

    Wenn Du mehr wissen willst und Tips haben möchtest, kannst Dich gern bei mir melden. Hab ja mit 16 Abmahnungen, 11 einstweilligen Verfügungsverfahren und 0 abgegebenen Unterlassungserklärungen bzw. verlorenen Verfahren einiges an Erfahrung.

    Antworten
  13. Führe Dir den Beitrag von Rechtsantwalt Dominik Boecker einmal zu gemüte und lies Dir den Beitrag hinter folgendem Aktenzeichen durch BGH I ZB 17/06

    E-Mails sind längst anerkannte Zustellwege. Es genügt also das Sendeprotokoll auf dem Rechner und Server des Anwalts zum Nachweis, dass zugesendet wurde. Man kann allerdings heutzutage sicherlich noch an einen Richter geraten, der mindestens die Zustellung per Fax oder Brief als Voraussetzung für’s zusenden ansieht. Verlassen würde ich mich nicht darauf wollen.

    Antworten
  14. Silke schrieb:
    > E-Mails sind längst anerkannte Zustellwege. Es genügt also das
    > Sendeprotokoll auf dem Rechner und Server des Anwalts zum
    > Nachweis, dass zugesendet wurde. Man kann allerdings
    > heutzutage sicherlich noch an einen Richter geraten, der
    > mindestens die Zustellung per Fax oder Brief als
    > Voraussetzung für’s zusenden ansieht.
    > Verlassen würde ich mich nicht darauf wollen.

    dafür kann man ja mails auch nach dem Empfang Rejecten lassen oder eine schöne Mail das die Mail leider als SPAM erkannt wurde generieren.
    Ob ein Sendeprotokoll auf dem Rechner des Anwalts, welches er ebensogut selber geschrieben haben könnte ausreichend ist hängt primär von deinem Anwalt ab.

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  15. Hängt alles vom eigenen Anwalt ab. Nur der Tatsache, dass da eine Unterlassungserklärung mit Kostennote wartet, kann man nicht entgehen. Da spielt auch die Fristsetzung keine grosse Rolle. Da soll nur Druck aufgebaut werden. Wichtig ist dem Arzt, dass er aus dem Artikel kommt und dem Anwalt, dass er sein Honorar kriegt.

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  16. @Maike
    Das ist das perfide an dem Urteil. Es kommt nicht darauf an, dass du die Mail erhälst, so wie es nicht mehr darauf ankommt, dass die Post dir den Brief je zustellte.

    Es ist unerheblich ob die Mail je in deinem Postfach landete, es genügt, dass du eine gültige E-Mail-Adresse in Deinem Impressum hast um eine Mail als zustellbar zu klassifizieren. Deshalb genügt das Sendeprotokoll des Absenders.

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  17. 1. Kann es mir zugemutet werden, eine Information, die in einer seriösen Tageszeitung verbreitet wird, nochmals meinerseits zu überprüfen?

    RS: Tageszeitugnen sind keine priviligierten Quellen. Für deren Fehlinformation stehen Sie gerade. Es sei denn, Sie haben sich ordertlich von der Information distanziert. Zum Beispiel geschrieben: Herr Dr. Sch. bestreitet die Vorwürfe..
    Oft steht das auch in der Zeitugn und bei der Übernahme wird vergessen, eine solche Distanzierung zu übernehmen.

    2. Wie sieht es mit den Fristen aus? Ich finde es recht knapp bemessen, auf eine Aufforderung, die mir um 12:24 Uhr zugesandt wird, binnen 5 1/2 Stunden reagieren zu müssen. Zumal die Mail in meinem Spampostfach gelandet ist und ich ohnehin erst um 18:30Uhr (also nach Verstreichen der Frist) die Mails abgerufen habe.

    RS. Gegen diese Zeiten kann man schlecht etwas machen.
    Es geht dabei um Abzocke. Diese ist erlaubt.

    3. Die Anwaltskosten in Höhe von knapp 900,- Euro finde ich auch durchaus großzügig bemessen. Sind solche Sätze üblich?

    RS. 900,00 Euro sind noch wenig. Es hätten auch 2.000,00 sein können. Hängt vom Streitwert ab. Den kann man frei und unabhängig bestimmen.

    4. Für mein Gefühl hätte es längst ausgereicht, mich freundlich aber bestimmt auf diese in Frage stehende Persönlichkeitsverletzung hinzuweisen. Ich hätte den Namen sofort gelöscht – ich bin ehrlicherweise erstaunt über dieses Vorgehen.

    RS: Das hätte gereicht. Aber man kann die Abmahnanwälte nicht zwingen, so zu handeln. Die Pressekmamer Hamburg sogt u.a. für die Honorare von Anwälten.

    5. Ich bin zweifellos der Ansicht, daß es nicht im mindesten statthaft ist, Personen in Verbindung mit unlauteren Praktiken zu bringen, wenn dies nicht zutrifft. Ich hatte zu keinem Zeitpunkt die Absicht, den Namen bzw. die Person des Arztes hier zu diffamieren.

    RS: Ihre Absicht spielt keine Rolle. Wichtig ist, wie das der durchschnittliche Rezipient vetrsteht. Das definieren die Richter.

    … Was mich ein klein wenig stutzig macht: der Artikel ist (auf Din A4-Seiten gerechnet) ca. 15 Seiten lang. Der Name des Mandanten spielt nicht einmal eine Nebenrolle, sondern wird lediglich1 in einer Aufzählung genannt. Mehr nicht! D.h. aber auch, daß hier offensichtlich nach Fällen der Persönlichkeitsverletzung aktiv gesucht wurde. Dann in meinem Falle gleich so massiv (kurze Frist+hohe Anwaltskosten) aufzutreten, halte ich hinsichtlich der Wahl der Mittel für nicht unbedingt fair.

    RS: Spielt alles keine Rolle. Ihnen ist alles erlaubt. Nur eben diese kleine Passage, dieses eine Wort. Das hätten Sie anders schreiben müssen, und können es in zukunft auch anders schreiben. Ihr Anwälte wissen das und können Sie beraten.
    Was sind schon 900,00 EUR?
    Können Sie sich diese nicht leistne, dann können Sie eben kein blog betreiben. So einfach ist das.

    Das sind so etwa meine Erfahrungen aus den verfahren vor der Pressekammer Hamburg.

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