Irrlichternde Juristen bei der FAZ: Lächerliche Abmahnung des Bloggers Klaus Graf

Ist es schlimm, daß Annette Schavan eine Freundin hat?

Lustige Juristen-Clowns bei der FAZ„Si tacuisses, …“ – Das möchte man all denen zurufen, die sich durch irgendwelche Darstellungen im Internet auf ihren Schlips getreten und sich folglich genötigt fühlen, dagegen in juristischer Form vorzugehen. Als seien an Blogger adressierte Abmahnungen und strafbewehrte Unterlassungserklärungen adäquate Mittel. Hat irgendjemand Streisand gesagt?

Ich zumindest bin einigermaßen fassungslos. Denn ich hoffe doch sehr, daß Annette Schavan eine Freundin hat. Mehr noch: ich wünsche ihr gleich mehrere davon. Möglicherweise zählt auch die FAZ-Autorin Heike Schmoll dazu. Wer die vielen Artikel von Heike Schmoll zur Plagiatsaffäre um Annette Schavans Doktorarbeit liest, der wird kaum ernsthaft bestreiten wollen, daß Heike Schmoll überaus aktiv auf den publizistischen Verteidigungsbarrikaden für Annette Schavan gekämpft hat. Ihr Einsatz war zwar vergebens, aber Heike Schmoll zählt eindeutig zur Fraktion der Schavan-Sympathisanten in diesem Fall.

Ich hoffe sehr, daß Annette Schavan eine Freundin hat. Am besten mehrere davon.Und insofern halte ich es für absolut legitim – so wie es Klaus Graf am 3. Februar bei „Archivalia“ getan hat – von „Schavan-Freundin Heike Schmoll“ zu sprechen. Das soll Klaus Graf allerdings unterlassen, zumindest wenn es nach dem Justitiar der Frankfurter Allgemeinen Zeitung geht.

Irrlichternde Juristen bei der FAZ?

Die Sache ist so irr und wirr, daß ich gestern – als ich davon gelesen habe – zuerst auf den Kalender geschaut habe. Aber, bis zum ersten April sind es noch zwei Wochen. Da scheint irgendjemand vor der Zeit den Internet-Clown geben zu wollen. Im tollpatschigen Narrenkostüm präsentiert sich die FAZ bzw. deren Justitar. Der hat nämlich Archivalia-Blogger Klaus Graf per Einschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zustellen lassen. Graf soll die Behauptung unterlassen, die FAZ-Autorin Heike Schmoll sei eine oder gar die Freundin bzw. Lebensgefährtin von Annette Schavan. Stein des Anstoßes ist dieser kurze Blogpost von Graf, wo er auf einen Artikel von Heike Schmoll mit den Worten verweist: „Schavan-Freundin Heike Schmoll unkt in der FAZ…“.

So weit, so harmlos. Denn (wie oben festgestellt): Heike Schmoll hat mehrfach Partei für Annette Schavan ergriffen. Sie als „Schavan-Freundin“ zu bezeichnen ist also nicht fernliegend. Mehr hat Klaus Graf auch nicht getan. Er hat (und dies wird von Seiten der FAZ nun eben auch gegen ihn angeführt) zusätzlich auf das Blog „Causaschavan“ verlinkt. Ebenfalls harmlos, denn das Blog gehört zwar eindeutig ins Lager der Schavan-Gegner, aber ehrverletzende Behauptungen oder Vermutungen, daß Heike Schmoll eine intime Beziehung zu Annette Schavan pflege, werden auch dort nicht aufgestellt.

Wie Klaus Graf nochmal unmißverständlich klarstellt:

„Auch waren mir bis heute die Gerüchte, Schavan sei lesbisch, unbekannt. Die Deutung „Freundin“ beziehe sich auf eine sexuelle Beziehung, ist offenkundig völlig fernliegend, da die naheliegende Deutung im Sinne von „politische Freundin“, „persönliche Freundin ohne sexuellen Hintergrund“,“Spezi“, „Kumpel“ absolut naheliegt. Was Frau Schavan in ihrer Freizeit und in ihrem Liebesleben macht, interessiert mich nicht“

Wie ich schon schrieb: die Sache ist einigermaßen verworren. Und wie die FAZ auf die Idee kommt, Klaus Graf abmahnen zu müssen, ist vollkommen rätselhaft.1 Denn, nochmal zusammenfassend:

  1. Klaus Graf hat die beanstandete Behauptung (Frau Schmoll sei die Lebensgefährtin von Annette Schavan) überhaupt nicht getätigt.
  2. Auch das von ihm verlinkte Blog stellt diese Behauptung nicht auf.

Eine Erklärung für diese irre Geschichte, liefert möglicherweise Michael Schmalenstroer. Er hat nämlich entdeckt, daß es auf diesem (von Graf verlinkten) Blog auch einen Kommentator des Namens „plagiatschavan“ gibt. Und dieser Kommentator betreibt seinerseits offenbar auch ein eigenes Blog (das Klaus Graf aber weder verlinkt noch erwähnt hat) und dort werden tatsächlich solche Behauptungen, wie sie FAZ ganz unmöglich findet, erhoben.

Eine Verwechslung, ein Irrtum also? Ahnungslosigkeit und Web-Inkompetenz? Alles zusammen! Eine Verwechslung, ein Irrtum also? Ahnungslosigkeit und Web-Inkompetenz?2 Vielleicht mal nach „Streisand-Effekt“ googlen?3 Und sich bei Gelegenheit auch mal darüber klar werden, daß die Zeiten vorbei sind, in denen gleichgeschlechtliche Partnerschaften tabuisiert wurden.

Ich zumindest wünsche Annette Schavan eine Freundin. Sie möge Heike, besser noch Bettina heißen. Darf aber Frau Schavan gerne selbst entscheiden, sie darf sie auch Hasi nennen. Frau Schavan darf alles. Von den überflüssigen Mogeleien bei der Doktorarbeit mal abgesehen.

Und die FAZ möge sich doch bitte bessere Juristen ins Haus holen.

Kommentare und lesenswerte Artikel zu diesem „Fall“:

 
Bildquelle Clown: stock.xchng – User: florinf

  1. Genauso rätselhaft ist natürlich schon allein der Umstand, daß die FAZ abmahnend tätig wird. Wieso nicht Frau Schmoll oder Frau Schavan? []
  2. Dazu passt übrigens, daß das Einschreiben an „Prof. Dr. Klaus Graf“ adressiert war. Aber nachdem man bei der FAZ offensichtlich Schwierigkeiten hat, zu verstehen, was Klaus Graf geschrieben und nicht geschrieben hat, wäre es vermutlich auch zuviel verlangt, daß man dort den korrekten akademischen Grad von Graf herauszufinden in der Lage ist… []
  3. Das sei ausdrücklich auch der Firma Starcon empfohlen. Die vertickt „Kristalle“, die mit „Sternenlicht“ (!) geimpft sind. Oder so. Florian Freistetter fand das lustig. Oder seltsam und hatte darüber hier gebloggt. Inzwischen fand das die Firma nicht mehr lustig. Florian hat auf Astrodicticum Simplex zum Glück nochmal neu zum Sternenlicht getextet. []

8 Gedanken zu „Irrlichternde Juristen bei der FAZ: Lächerliche Abmahnung des Bloggers Klaus Graf“

  1. Es geht wohl eher darum, dass die FAZ die journalistische Unabhängigkeit ihrer Autorin schützen will. Wenn ich Giovanni di Lorenzo immer als Guttenberg-Freund bezeichnen würde, würdeauch niemand denken die beiden hätten ein Verhältnis. ;-)

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  2. Mal abgesehen davon, dass einige Leute viel zu viel Zeit für Haarspaltereien haben, sollte man doch vor allem mal wieder die Meinungsfreiheit in Deutschland einführen. Wie wäre denn dieser Vorschlag: jeder darf alles sagen! Beispielsweise wenn man denkt, dass ein Ex-Bundeskanzler seine Haare gefärbt hat, oder wenn man in diesem Falle denkt, dass jemand eine wie auch immer geartete Freundin ist.

    Die freie Meinung lebt gefährlich, ob man Sparesel statt Sparschweine aus religiösen Gründen hat, oder das Gericht einem verbietet etwas zu sagen. Das bringt noch eine weitere Frage mit sich: beziehen sich gerichtliche Anordnungen zur Unterlassung eigentlich nur auf das gesprochene/geschriebene Wort oder schließt das gleich das Verbot ein, etwas zu denken. Es könnte ja so sein, dass jemand klammheimlich seine Meinung noch immer nicht korrigiert hat. Wie können wir das eigentlich kontrollieren?

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