Ach, wie gut, daß niemand weiß… » Wie sich der Jurist Hans-Peter Schwintowski als Totengräber akademischer Konventionen betätigt

Es ist gerade zwei Wochen her, dass ich hier auf verschiedene Plagiatsfälle im akademischen Betrieb hingewiesen habe. Egal, ob es sich um Seminararbeiten, Diplom- oder Magisterarbeiten oder schließlich um Dissertationen und Habilitationen handelt – die Verlockung, das eigene Werk unter Zuhilfenahme fremder Textpassagen aufzuhübschen, scheint auf allen Stufen der universitären Karriereleiter gleichermaßen groß zu sein. 

Es ist also keineswegs so, daß lediglich Studenten sich auf der mühsamen Jagd nach prüfungsrelevanten Scheinen unlauterer Mittel bedienen. Die Übernahme ganzer Kapitel aus fremden Werken (ohne dies freilich kenntlich zu machen!) ist offensichtlich auch unter gestandenen Wissenschaftlern weit verbreitet. Neuerdings hat gar ein wohlbestallter Juraprofessor der Berliner Humboldt Universität in unrühmlicher Art und Weise auf sich aufmerksam gemacht.

Es ist diesmal der Jurist Hans-Peter Schwintowski (Inhaber einer Lehrstuhls für Bürgerliches und Wettbewerbsrecht), der in der Kritik steht. Soll man es Tollkühnheit nennen oder schlicht konstatieren, daß da ein Wissenschaftler offenbar längst die Bodenhaftung verloren hat? Denn wie in diesem Artikel von Spiegel-Online zu lesen ist, hat Hans-Peter Schwintowski an mehreren Stellen seines Lehrbuchs "Juristische Methodenlehre" aus dem Jahr 2005 nachweislich Passagen aus anderen Werken übernommen, ohne auf diese zu verweisen.1

Die Reaktion auf diesen Fall seitens seines Arbeitgebers der HU Berlin ist bislang mehr als halbherzig. Nachdem der Verdacht gegen Schwintowski erhoben wurde, leitete die HU ein internes Prüfverfahren ein, das zum Schluß kam, daß das Lehrbuch die "methodischen und inhaltlichen Standards" verletze. Dabei, seien wir ehrlich: es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, daß es sich bei dem fraglichen Werk um ein Lehrbuch zur Methodenlehre handelt. ;-)

Allerdings ist kaum anzunehmen, daß sich Schwintowski für das akademische Kabarett bewerben wollte. Er scheint freilich einigermaßen unbeschadet aus dieser Affäre herauszukommen: der HU-Präsident Markschies reagierte auf den Fall (trotz der eindeutigen Plagiatselemente!) lediglich mit einer "tadelnden Erklärung", weitere Konsequenzen (Eintrag in die Dienstakte oder gar eine Degradierung des Hochschullehrers) zieht das Fehlverhalten offenbar nicht nach sich.2

Dabei besitzt der Jurist Schwintowski gar noch die Frechheit und versucht, sein Fehlverhalten mit juristischen Spiegelfechtereien zu entschärfen: er habe zwar – so gesteht er zu – die "urheberrechtliche Zitierpflicht" verletzt, diese sei aber allein durch die betreffenden Autoren oder deren Verlage einklagbar. Im Bezug auf denkbare (und schlicht notwendige) Konsequenzen durch seinen Dienstherrn verweist er darauf, daß es ein "wissenschaftliches Zitiergebot" nicht als "rechtsverbindliche Regel" gebe. Wenn sich der Herr Jurist darüber also so sicher ist, dann stellt sich letztlich nur noch die Frage, wieso die meisten Wissenschaftler überhaupt noch so dumm sind und sich an die (möglicherweise ungeschriebenen und nicht juristisch relevanten) Gesetze der wissenschaftlichen Publikationsethik halten. Wenn das Vorbild des Herrn Schwintowski3 Schule macht, dann wird man Studenten in Zukunft freilich kaum mehr verständlich machen können, daß eine ordinäre Seminararbeit nicht aus zusammenkopierten Versatzstücken aus dem Internet bestehen sollte.

Links:

 

  1. Soeben lese ich bei Jakob, daß die Plagiatsexpertin Debora Weber-Wulff bereits am 8. März auf die Ermittlungen im Fall Schwintowski und in einem ähnlichen Fall des Darmstädter Juristen Axel Wirth hingewiesen hat. []
  2. Wobei die öffentliche Stellungnahme von Präsident Markschies durchaus widersprüchlich ist, denn einerseits stellt er fest: "Ein solcher Umgang mit den Methoden einer Disziplin und dem geistigen Eigentum anderer ist an einer Universität schlechterdings nicht akzeptabel." Andererseits gibt es für Schwintowski, außer dieser Erklärung, keine negativen Konsequenzen. Heißt das nicht also, daß Plagiate – wenn sie offensichtlich folgenlos bleiben – dann doch akzeptiert werden? []
  3. Interessanterweise wurde der Wikipediaeintrag zu Schwintowski in den letzten Tagen mehrmals geändert; um die Bewertung der Plagiatsaffäre und die Stellungnahme der HU-Kommission scheint sich ein kleiner Edit-War anzubahnen. []

2 Gedanken zu „Ach, wie gut, daß niemand weiß… » Wie sich der Jurist Hans-Peter Schwintowski als Totengräber akademischer Konventionen betätigt“

  1. Man sollte sich über eines im klaren sein: Wer einfach so ohne Kennzeichnung fremde Texte übernimmt, der geht ein sehr hohes Risiko ein. Denn die Wahrscheinlichkeit, enttarnt zu werden, die ist sehr groß. Also ich kann deswegen immer nur empfehlen: Immer eigene Formulierungen verwenden, niemals etwas exakt kopieren.

    Im übrigen würde ich auch keinen allzu großen Aufstand machen, wenn jemand enttarnt wird. Der ganze Vorgang wird dann im Internet festgehalten, man soll die Kirche im Dorf lassen.

    Wie ist das eigentlich in anderen Kulturen, beispielsweise in China? Ist dort das Plagiat nicht vielleicht sogar etwas gesellschaftlich anerkanntes? Also meiner Meinung nach sollte man das Plagiat nicht als etwas schlechtes ansehen, sondern als etwas Gutes. Man muss das Rad nicht neu erfinden, man kann es einfach kopieren. Also ich sehe Plagiate als etwas überwiegend positives an. Und deswegen halte ich eine »tadelnde Erklärung« für vollkommen ausreichend.

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